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Bildrechte

Bildrechte

Ein Mediengestalter braucht ein Auge für die richtige Gestaltung und eine menge ‚krähativität‘ um jeden Kunden mit ausgefallenen Designs und ansprechenden Layouts zu begeistern. Aber das ist noch lange nicht alles! Als Mediengestalter hat man auch die Aufgabe alle Werbemittel rechtskonform zu erstellen. Dazu gehört zum einen, dass Gestaltungskriterien eingehalten werden, aber auch Gesetze zu beachten sind.

Warum wir Bilder einsetzen

 

Ein wichtiges Thema hierbei sind Bildrechte. Bilder oder Grafiken sind häufig genutzte Gestaltungselemente auf Werbemitteln oder Websites. Sie können Botschaften schneller und prägnanter an den Betrachter vermitteln als ein Textabschnitt und Gefühle sowie Emotionen auslösen. Gerade auf Websites schaffen sie Dynamik und unterstützen textlichen Inhalt. Daher ist es wichtig sich als Mediengestalter mit Bildrechten auszukennen, um Klagen vorzubeugen. 

Was sind Bildrechte

 

Bildrechte sind im Grunde erst mal Rechte, die einem Fotografen oder einer Fotografin als Urheber durch das Urheberrecht zustehen. Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum sowie eigene Schöpfungen. Darunter fallen auch Fotografien. 

Stellt ein Fotograf oder eine Fotografin nun Werke zur Verfügung, heißt das nicht, dass sie unbegrenzt und frei verwendet werden können. Durch Nutzungs- und Verwertungsrechte wird jeder Verwendungszweck genau begrenzt und geregelt. Mit dem Verwertungsrecht wird das Recht des Fotografen oder der Fotografin bezeichnet, das Werk in jeder Form zu verwerten. Die Verwertung erfolgt meist durch das Einräumen von Nutzungsrechten an Kunden. Hier spricht man von sogenannten Lizenzverträgen

Rights-Managed Lizenz

 

Klassische Lizenzverträge die „Rights-Managed Lizenz“ kommen meist im Zusammenhang mit Bildagenturen zustande. Der Nutzer kann angeben wie, für was und wie lange ein Bild eingesetzt werden soll. Der Preis, den der Nutzer zahlen muss, wird dann dementsprechend berechnet. Im Gegenzug erhält er die Nutzungsrechte für das Bild. 

Royalty-Free Lizenz

 

Bilder, die unter einer „Royalty-Free Lizenz“ veröffentlicht wurden sind, anders als die deutsche Übersetzung „lizenzfrei“ vermuten lässt, nicht frei nutzbar. Sie sind ebenfalls meist nicht frei von Kosten und auch die Nutzung der Bilder ist beschränkt. Der Unterschied zu der „Rights-Managed Lizenz“ besteht darin, dass die Bilder meistens recht günstig zu erwerben sind und lediglich eine Einmalzahlung vorgenommen werden muss. Bildagenturen, die mit so einer Lizenz arbeiten, sind darauf aus, ihre Bilder möglichst häufig zu verkaufen.

Creative Commons

 

Um die Verbreitung von Nutzungsrechten an die Öffentlichkeit zu vereinfachen, hat es sich die gemeinnützige Organisation „Creative Commons“ kurz CC zur Aufgabe gemacht vorbereitete Lizenzverträge als Hilfestellung für Erzeuger von beispielsweise Fotografien, die vermarktet werden sollen, anzubieten. Mittlerweile gibt es sechs verschiedene Verträge, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen regeln. Dabei werden vor allem folgende Punkte berücksichtigt:

  • Soll der Urheber bei Nutzung des Bildes genannt werden? 
  • Darf das Bild kommerziell genutzt werden? 
  • Darf das Bild bearbeitet oder verändert werden?
  • Wenn ja, muss das bearbeitete Bild unter gleichen Bedingungen lizenziert werden? 

 

Zu jedem der verschiedenen Verträge gibt es ein passendes Kürzel und ein Icon. Daran kann jeder recht schnell erkennen, wie ein Bild genutzt werden darf. 

Ist beispielsweise ein Bild mit dem Kürzel CC BY-SA versehen bedeutet das folgendes: „CC“ steht für die Organisation „Creative Commons“, dass eine Namensnennung erwünscht ist, wird durch das „BY“ kenntlich gemacht. Der letzte Teil des Kürzels „SA“ steht für „share alike“. Das bedeutet das bei einer Weitergabe des Bildes, auch wenn es verändert wurde, die gleiche Lizenz gilt.

Es gibt auch Bilder, die keinem Urheberschutz unterliegen. Diese sogenannten „gemeinfreie“ Bilder entstehen, wenn zum Beispiel der urheberrechtliche Schutz abgelaufen ist. Dieser erlischt in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. 

Es kann aber auch der Fotograf oder die Fotografin selbst Werke dementsprechend kennzeichnen. Hierfür hat „Creative Commons“ eine Lizenz entwickelt, welche die kostenlose Nutzung und Weitergabe eines Werkes ermöglicht. Die „CC0“ Lizenz verdeutlicht, dass auf die sonst üblichen Lizenzbedingungen verzichtet wird. 

Um als Mediengestalter sicher zu sein, ist es also wichtig, sich darüber zu informieren, welche Lizenz was und unter welchen Bedingungen erlaubt. Unabhängig davon, ob das Bild von einer kostenlosen oder über eine kostenpflichtige Bilddatenbank heruntergeladen wird sollte auf jeden Fall ein Blick in die Lizenzvereinbarungen geworfen werden. So könnt ihr euch und eure Kunden vor unangenehmen Überraschungen schützen.

Viel Spaß beim Lesen!

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